42. BImSchV - Anmeldefrist für Verdunstungskühlanlagen

Melden Sie Ihren Bestandskühlturm bis spätestens 19. August 2018 unter https://kavka.bund.de an!
Die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) verpflichtet Betreiber von Verdunstungskühlanlagen dazu, Ihre Anlagen bei den zuständigen Behörden zu melden. Seit dem 19. Juli 2018 muss diese Meldung zwingend online unter dem neu eingerichteten Internet-Portal KaVKA-42BV (Kataster der Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV) erfolgen. weiter...
Die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) verpflichtet Betreiber von Verdunstungskühlanlagen dazu, Ihre Anlagen bei den zuständigen Behörden zu melden. Seit dem 19. Juli 2018 muss diese Meldung zwingend online unter dem neu eingerichteten Internet-Portal KaVKA-42BV (Kataster der Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV) erfolgen. weiter...